Sonntag, 1. März 2009

Kaisers.de - Hier schlägt das Herz am flaschen Fleck!


Kaisers und Tegelmann - hoffentlich nicht mehr lang!
Was spielt sich denn wieder für ein krasser Film mit dem Discounter Kaisers' Tegelmann ab?
Der Geschäftsführer muss entweder voll den Schatten haben oder ihr lest einfach mal
den Bericht von meinen Kollegen Neue reihnische Zeitung:

Ich zitiere:
„In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“. Dieser vielzitierte Rechtsgrundsatz gilt zwar für das Strafrecht, im Arbeitsrecht wird er allerdings durch die Möglichkeit einer „Verdachtskündigung“ explizit außer Kraft gesetzt. Nicht der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer beweisen, dass dieser eine Tat begangen hat, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt, sondern der Arbeitnehmer muss seine eigene Unschuld beweisen – was in vielen Fällen kaum möglich ist. Dies allein nötigt dem gesunden Menschenverstand bereits ein hohes Maß an Unverständnis ab.

Ich meine die Frau war 30 Jahre lang angestellt und gleichzeitig noch bei der Gewerkschaft - Da können Ein Euro beträge doch nicht zu Kündigung führen - egal wer oder was schuld ist!

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